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Schutz gegen elektrischen Schlag

Blitzschutz- & Erdungssysteme

Das Erdungssystem ist die Basis für die sichere Funktion jeder elektrischen Anlage und deren Schutzeinrichtungen. Sie stellt den Betrieb sicher und schützt Personen vor gefährlichen Strömen. Gebäude mit informationstechnischen Anlagen bzw. Daten Verkabelungen haben eine hohe Anforderung bezüglich der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Das Erdungssystem ist Teil des äußeren Blitzschutzes. Sie soll den Blitzstrom sicher in die Erde leiten und dort verteilen.

Erdungsanlagen sind unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der behördlichen Vorschriften, der Verfügungen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN-VDE-Normen, den Arbeitsschutz- und den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften, der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers zu errichten, anzuschließen und zu betreiben.

Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass die vorgenannten Bedingungen seinem Anlagen-Errichter und seinem Anlagenbetreiber bekannt sind und von diesem eingehalten werden. Der Anschluss an das Netz ist im Einzelnen in der Planungsphase -vor Bestellung der wesentlichen Komponenten- mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Planung, Errichtung und Anschluss der Erdungsanlage in der Übergabestation sind durch geeignete Fachfirmen vorzunehmen. Der Netzbetreiber darf Änderungen und Ergänzungen an zu errichtenden Anlagen fordern, soweit diese für den sicheren, störungsfreien und normgerechten Netzbetrieb notwendig sind.

BASIS FÜR WIRKSAME SCHUTZMASSNAHMEN

Erdungssysteme / Erdungsanlage

Zur wirksamen Gestaltung von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag ist die sogenannte Schutzerdung (engl. protective earthing, Abk. PE) unumgänglich. Für die Erdung können Stab-, Tiefen-, Platten- oder Ringerder verwendet werden. Je nach Bodenbeschaffenheit unterliegen jedoch alle diese Erder einer mehr oder weniger starken Korrosion. Auch Beschädigungen durch Erdarbeiten sind nicht auszuschließen.

Haupterdungsschiene
Haupterdungsschiene

Um diese Nachteile zu vermeiden, wird seit langem in den Technischen Anschlussbedingungen der Elektrizitätsversorger (TAB) sowie in DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden. Planungsgrundlagen für neue Gebäude ein Fundamenterder gefordert. Der Fundamenterder wird in das Gebäudefundament eingelegt und verbessert die Wirksamkeit aller Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Der Hauptpotentialausgleich wird so wesentlich wirksamer. Der Fundamenterder kann als „Rückgrat“ aller Erdungsmaßnahmen in der Verbraucheranlage angesehen werden. Darüber hinaus kann der Fundamenterder auch als Erder für Blitzschutzanlagen, für den FI-Schutz, für Fernmelde- und Kommunikationsanlagen usw. dienen.

Die Planung des Fundamenterder, der schon bei der Ausschreibung der Rohbauarbeiten berücksichtigt werden muss, obliegt dem Bauherrn/Architekten. Die Ausführung übernimmt im Allgemeinen der Fundamenthersteller (Bauhandwerker) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Elektrofachkraft. Da der Fundamenterder Bestandteil der elektrischen Anlage des Gebäudes ist, sollte die Abnahme – noch vor Einbringen des Betons – durch verantwortliche Fachkräfte beider Gewerke erfolgen.

Einrichtungen, die zum Erden eines Netzes, einer Anlage oder für Betriebsmittel verwendet werden. Form und Abmaße einer Erdungsanlage sind die wichtigsten Kriterien, um den Blitzstrom im Erdreich zu verteilen und die Einkopplung gefährlicher Überspannungen zu verhindern. Empfohlen wird ein niedriger Erdungswiderstand unter 10 Ohm.

Zudem ist eine einzige, in die bauliche Anlage integrierte Erdungsanlage anzustreben. Wird ein Gebäude ohne äußere Blitzschutzanlage errichtet, gilt die DIN 18014. Bei einem Gebäude mit einer äußeren Blitzschutzanlage ist zusätzlich zur DIN 18014 die DIN EN 62305-3 zu beachten.

Aufgaben der Erdungsanlage

Doch nicht nur für den Blitzschutz ist eine Erdungsanlage wichtig. Sie hat noch viele andere Aufgaben rund um die Elektrizität im Gebäude. Es geht zum Beispiel auch darum, Menschen vor Stromschlägen zu schützen, die auch ohne Gewitter praktisch in jeder Wohnung möglich sind. So würde man zum Beispiel beim Anfassen von elektrisch betriebenen Geräten mit leitfähigem Metallgehäuse viel häufiger „einen gewischt bekommen“, wenn der häusliche Stromkreislauf nicht geerdet wäre. Die Erdung schützt also die Hausbewohner. Sie schützt aber auch die Geräte selbst – vor Beschädigungen durch gefährliche Strom-Überspannungen.

Eine Erdungsanlage dient folgenden Zwecken der Elektrosicherheit:

  • Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Unterstützung der Wirkung des Schutzpotentialausgleichs
  • Unterstützung der Wirkung des Funktionspotentialausgleichs
  • Potentialsteuerung für das Gebäude
  • Erdung des Blitzschutzsystems

Einen Erder, der im Beton des Gebäudefundaments eingebracht wurde, nennt man Fundamenterder. Einen außerhalb des Gebäudefundaments in das Erdreich eingebrachten Erder nennt man Ringerder.

Erder

Der Erder ist ein leitfähiges Teil im Gebäudefundament. Er steht im elektrischen Kontakt zur Erde und ist über die Haupterdungsschiene mit der elektrischen Anlage verbunden. Damit ist der Erder Bestandteil der elektrischen Anlage nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

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Fundamenterder in der Erdungsanlage

Der Fundamenterder/Ringerder ist als geschlossener Ring auszuführen und durch Querverbindungen zu vermaschen. Eine Maschenweite von 20 × 20 m darf nicht überschritten werden. Bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage verwendet man eine Maschenweite von 10 × 10 m bzw. die errechnete Blitzschutzklasse, oder die Anforderungen durch den Bauherrn ergeben eine geringere Maschenweite.

Der Fundamenterder ist so anzuordnen, dass er mit mindestens 5 cm Beton umschlossen ist. Bei unbewehrten Fundamenten ist er hochkant anzuordnen, damit die allseitige Umhüllung durch den Beton gewährleistet ist. Als Werkstoff kann hier verzinkter oder unbehandelter Stahl eingesetzt werden.

Bei bewehrten Fundamenten und maschineller Verdichtung des Betons kann der Fundamenterder auch flach eingelegt werden. Zur Verbindung dürfen dann jedoch keine Keilverbinder benutzt werden.

Der Fundamenterder darf nicht über Bewegungsfugen geführt werden. Hier sind Fixpunkte einzurichten, die dann mit flexiblen Kabeln (Querschnitt mindestens 50 mm2) oder Überbrückungsbändern verbunden werden.

Vor der Verlegung des Fundamenterder muss geklärt werden, ob eventuell Dämmmaßnahmen (Perimeterdämmung, weiße oder schwarze Wanne, Kunststoffnoppenfolien) eingesetzt werden bzw. der Untergrund des Gebäudes aus kapillarbrechendem Schotter besteht. In diesen Fällen muss ein Ringerder verlegt werden, da der gute Kontakt des Fundamenterder zur Erde nicht mehr gegeben ist.

Fundamenterder als Blitzschutzerder

Fundamenterder eignen sich hervorragend als Blitzschutzerder, da ohnehin vorhandene Metallkonstruktionen für die Erdung und den Potentialausgleich genutzt werden.

Unter technischem Gesichtspunkt sind Fundamenterder anderen Erdern vorzuziehen, da sie bei gleichem Materialeinsatz kleinere Erdungswiderstände erreichen, die gleiche Lebensdauer haben wie das Gebäude und bei richtiger Verlegung gut gegen Korrosion geschützt sind.

Aufbau einer Erdungsanlage mit Fundamenterder in der Betonplatte
Aufbau einer Erdungsanlage mit Fundamenterder in der Betonplatte

Wer errichtet den Fundamenterder?

Nach DIN 18014 ist ein Fundamenterder Bestandteil der elektrischen Anlage. Der Fundamenterder darf daher nur von Fachkräften oder unter deren Aufsicht errichtet werden, die die Anforderungen der DIN VDE 1000-10 oder DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) erfüllen.

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Beiblatt 1 führt in Abschnitt E.5.4.3.1 aus: "Der Einbau von Erdungsleitungen und Verbindungsbauteilen in Beton wird von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt oder überwacht (Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft, siehe Vorwort zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3))".

Anforderungen gemäß DIN 18014

Die Anforderungen an die Planung, Ausführung und Dokumentation eines Fundamenterder sind in DIN 18014 beschrieben:

  • Der Fundamenterder muss als geschlossener Ring ausgeführt werden.
  • Der Fundamenterder ist in den Fundamenten der Außenwände des Gebäudes oder in der Fundamentplatte anzuordnen und ist vorzugsweise auf der untersten Bewehrungslage zu verlegen.
  • Bei größeren Gebäuden müssen Querverbindungen gelegt werden, so dass die vom Fundamenterder umspannte Fläche maximal in etwa 20 m x 20 m große Maschen aufgeteilt wird.
  • Verzinkter Bandstahl mit einem Querschnitt von mindestens 30 mm x 3, 5 mm oder verzinkter Rundstahl mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm ist als Fundamenterder geeignet.
  • Der Fundamenterder muss allseits dicht von Beton umschlossen sein, mindestens 5 cm, damit er vor Korrosion geschützt ist.
  • Der Fundamenterder kann flach verlegt werden, wenn die unterste Bewehrungslage des Baustahls vor dem Verfüllen auf Distanzstützen gelagert wurde und der Beton verdichtet (gerüttelt) wird.
  • Wird der Beton maschinell verdichtet (z.B. mittels Rüttler), dürfen keine Keilverbinder als Klemmverbindung verwendet werden.
  • Der Fundamenterder ist mit der Bewehrung in Abständen von 2 m dauerhaft elektrisch leitend durch Schweißen oder mittels geeigneter Klemmen zu verbinden.

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Verbinden und Vermaschen von Erdungsanlagen

Ringerder in der Erdungsanlage

Der Ringerder wird außerhalb des Fundaments im durchfeuchteten, frostfreien Bereich verlegt. Er sollte vorzugsweise in einer Mindesttiefe von 50 cm und 1 m entfernt von Außenwänden verlegt werden. Als Material darf hier nur V4A (Werkstoffnummer 1.4571) zum Einsatz kommen.

Eine kombinierte Potenzialausgleichsanlage (CBN) ist zur Reduzierung von elektromagnetischen Beeinflussungen umzusetzen. Hierbei wird zusätzlich zum Ringerder im bewehrten Fundament ein Potenzialausgleichsleiter aus Rund- oder Bandmaterial verlegt. Dieser ist alle 2 m mit der Bewehrung elektrisch dauerhaft leitend zu verbinden.

Der Funktionspotenzialausgleichsleiter weist ebenfalls eine Maschenweite von 20 × 20 m auf. Zur Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit können hier auch kleinere Maschen installiert werden.

Folgende Verbindungen sind herzustellen

  • Anbindung an die Haupterdungsschiene
  • alle 20 m Verbindung zum Ringerder
  • zu allen Ableitungen des Blitzschutzsystems
  • zu allen leitenden Teilen als Funktionspotenzialausgleich

Ist eine äußere Blitzschutzanlage vorgesehen, reduziert sich die Maschenweite des Ringerders auf 10 × 10 m.

Befinden sich viele Personen in einem Bereich der zu schützende bauliche Anlage (z.B. Eingänge von Einkaufszentren, Schulen, Kindergärten usw.), sollte eine Potenzialsteuerung vorgesehen werden. Dazu wird im Abstand von 3 m vom ersten Ringerder ein weiterer Ringerder verlegt, der tiefer in den Boden eingebracht wird. Dies sollte wiederholt angewendet werden. Bei einer Entfernung des Ringerders von 10 m von der baulichen Anlage sollte er sich in einer Tiefe von 2 m befinden. Diese zusätzlichen Ringerder sind untereinander mit Querverbindungen zu einem System zu verbinden.

Alternative Ringerder

Ringerder werden rund um das Fundament direkt im Erdreich verlegt.
Ringerder werden rund um das Fundament direkt im Erdreich verlegt.

Ein solcher Ringerder liegt also außerhalb der Dicht- oder Dämmschichten, die das Gebäudefundament beziehungsweise die Kellerwände bei vielen Gebäuden vom umliegenden Erdreich trennen. Bei der Realisierung einer solchen, in Erde verlegten Erdungsanlage muss der Bauherr aber trotzdem zusätzlich auch noch eine so genannte Funktionspotentialausgleichs-Anlage in die Bodenplatte einlassen. Dabei handelt es sich um einen stromleitenden, geschlossenen Ring, der unter anderem zur Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit beitragen soll und bei Häusern mit Blitzschutzanlage zur Vermeidung hoher Schritt- und Berührungsspannungen im Falle eines Blitzeinschlages dient.

Potenzialausgleich

Der Potentialausgleich ist eine Maßnahme für die Erhöhung der elektrischen Sicherheit. Er dient hauptsächlich zum Schutz gegen elektrische Schläge und Überspannungen, die durch Potentialunterschiede in einer Anlage oder in einem Gebäude hervorgerufen werden. Um einen Potentialausgleich zu bewirken, müssen alle metallisch leitenden Elemente in einem Gebäude, die ein unterschiedlich hohes Potential aufweisen könnten, leitend miteinander verbunden werden. Dadurch wird verhindert, dass Potentialunterschiede, also gefährliche elektrische Spannungen zwischen der Erde, den Körpern von elektrischen, leitfähigen Betriebsmitteln (z. B. Rohrleitungen, Heizkörpern etc.) oder anderen fremden leitfähigen Teilen auftreten.

Präzisere Bezeichnungen zur begrifflichen Abgrenzung


Ein aus rein technischen Gründen erforderlicher Potentialausgleich, z. B. in informationstechnischen Anlagen, wird als Funktionspotentialausgleich bezeichnet. Beim Potentialausgleich zum Zweck der Sicherheit sprach man bisher vom Hauptpotentialausgleich und in Bereichen mit besonderer Gefährdung von einem zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich.

Um den Schutz vor elektrischem Schlag hervorzuheben, wurden diese bisher geläufigen Bezeichnungen – in Abgrenzung zum Funktionspotentialausgleich, der aus funktionellen Gründen erforderlich sein kann - in allen relevanten Normen (hauptsächlich DIN VDE 0100: Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 410 und weitere Teile) durch die präziseren Bezeichnungen

  • Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher Hauptpotentialausgleich)
  • zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (früher zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich)

ersetzt. Aufgabe des Schutzpotentialausgleichs ist es, möglichst alle berührbaren leitfähigen Teile im Gebäude auf ein gleiches Potentialniveau (an der Haupterdungsschiene) zu bringen, damit gefährliche Fehlerspannungen ausgeschlossen werden.

Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene

Nach DIN VDE 0100, Teil 410, Errichten von Niederspannungsanlagen: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag muss in jedem Gebäude ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene gewährleistet werden. Mithilfe von Schutzpotentialausgleichsleitern (mind. 6 mm² Cu) und einer Haupterdungsschiene (üblicherweise auch als  Potentialausgleichsschiene bezeichnet), müssen elektrische leitende Verbindungen zwischen den Anlagenteilen hergestellt werden. An die Haupterdungsschiene, die zweckmäßig im Hausanschlussraum angeordnet wird, sind folgende Elemente anzuschließen:

  • Hauptschutzleiter (vom Hausanschlusskasten)
  • Haupterdungsleiter (Anschlussfahne zum Fundamenterder)
  • Verbindung mit dem PEN-Leiter, in TN-Netzsystemen, in TT-Netzsystemen mit dem PE-Leiter
  • Hauptwasserrohr (hinter dem Wasserzähler im Haus)
  • Hauptgasrohr (hinter der Hauptabsperreinrichtung)
  • Andere metallische Systeme (Heizungsrohre, Abwasserrohre, Führungsschienen von Aufzügen, Lüftungskanäle, Stahlkonstruktionen, Geländer etc.)
  • Fernmeldeanlage
  • Antennenanlage
  • Blitzschutzerder

Der Mindestquerschnitt der Schutzpotentialausgleichsleiter muss nach DIN VDE 0100-540 6 mm² (Kupferleiter), 16 mm² (Aluminiumleiter) oder 50 mm² (Stahlleiter) betragen.

Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich

Neben dem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene wird nach DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen für bestimmte Fälle ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich gefordert. Das gilt

  • für Räume mit besonderer elektrischer Gefährdung aufgrund der Umgebungsbedingungen, z. B. in Bädern, Duschen, Schwimmbecken etc.
  • als Ergänzungsmaßnahme zur zusätzlichen Sicherheit in Bereichen mit erhöhtem Risiko, auch wenn der Schutz durch automatische Abschaltung sicher funktioniert
  • als Ersatzmaßnahme, wenn die festgelegten Bedingungen für das automatische Abschalten der Stromversorgung zum Schutz bei indirektem Berühren nicht erfüllt werden können (z. B. bei zu langen Abschaltzeiten)
  • in IT-Systemen mit Isolationsüberwachung.

Die Systeme müssen mit Schutzpotentialausgleichsleitern (mind. 4 mm² Cu bei mechanisch ungeschützter Verlegung) miteinander verbunden werden. Wie Schutzleiter sind auch alle Schutzpotentialausgleichsleiter Grün-Gelb zu kennzeichnen, meist durch Grün-Gelbe Aderisolierung.

Drei Messverfahren für Erdungsanlagen

Messung der Leitfähigkeit und des Erdübergangswiderstand der Erder

In elektrischen Anlagen und bei Blitzschutzsystemen müssen die Leitfähigkeit und der Erdübergangswiderstand der Erder gemessen werden. Die wichtigsten Möglichkeiten dafür sind die 3-Punkt-Messung, das selektive Messverfahren und die Messung mit der Erdungsmesszange.

1. Die 3-Punkt-Messung

Das meistverbreitete und anerkannteste Messverfahren ist die 3-Punkt-Messung, die gemäß dem Strom-Spannungsverfahren arbeitet. Bei dieser Messung wird der Erder (E) mit Hilfe von zwei Sonden (Sonde (S) und Hilfs-Erder (HS)) gemessen. Diese beiden Sonden müssen sich außerhalb des Einflussbereichs des Erders befinden. In der Praxis werden die Sonden idealerweise in einem Abstand von 20 bis 25 Metern zueinander und zum Erder ins neutrale Erdreich gesteckt. Es ist wichtig, dass die Sonden einander nicht gegenseitig beeinflussen.

Es ist auch möglich, die Sonden in einer Linie zum Erder zu platzieren, was als 62-Prozent-Methode bezeichnet wird, weil die Sonden in diesem Verhältnis zueinander aufgestellt werden.

Es sind immer mehrere Messungen an einem Erder durchzuführen, wobei die Sonden jeweils um einen bis zwei Meter versetzt werden. Damit kann in den meisten Fällen ausgeschlossen werden, dass sie zum Beispiel von Leitungen, Metallteilen, Wurzeln usw. beeinflusst werden. Die Einstecktiefe spielt dabei keine große Rolle. Der zu messende Erder muss vom Erdungssystem abgetrennt werden (siehe Foto oben), sonst wird das ganze System gemessen. Der Messstrom des Messgeräts fließt über die Hilfssonde zurück zum Erder, und die Spannung wird zwischen Sonde und Erder gemessen. Somit kann das Messgerät den Erdwiderstand ermitteln. Um die Leitung zum Erder zu kompensieren, kann die Messleitung zum Erder doppelt geführt und an den zweiten Erderanschluss (ES) am Messgerät angeschlossen werden. Die Kompensation ist meist nicht nötig, weil die Messleitung zum Erder sehr kurz ist. Für Erdungsmessungen sind Erdungsmessgeräte zu verwenden, die nicht mit der Netzfrequenz oder einer technischen Frequenz (z. B. 16,7 Hz) oder einem Vielfachen dieser Frequenzen messen. Die Ströme dieser Frequenzen beeinflussen die Messergebnisse.

2. Die Schleifenmessung

Als weitere Methode kann die Schleifenmessung mit der «Erdungsmesszange» angewendet werden. Diese Messung ist, wie ihr Name sagt, eine reine Schleifenmessung und hat mit der «Erdfühligkeit» nicht viel zu tun. Bei diesem Verfahren wird eine Spannung auf den Leiter induziert und anschließend mit der Strommesszange der Stromfluss gemessen. Dadurch kann das Messgerät den Erdungswiderstand ermitteln. Sobald der Stromkreis geschlossen ist, wird der Widerstandswert angezeigt. Ob der Strom über den Erder oder über eine Leiterschlaufe fließt, kann das Messgerät nicht unterscheiden. Deshalb muss beim Verfahren mit der Schleifenmessung darauf geachtet werden, dass nicht nur eine Schleife gemessen wird. Dabei sagt die Messung nichts über die «Erdfühligkeit» aus, weshalb sie teilweise nicht anerkannt wird. Je grösser die Vermaschung der Erder ist (je mehr Erder parallelgeschaltet sind), desto genauer wird das Messresultat des einzelnen Erders (Abb. 4).

Weil die induzierte Spannung sehr gering ist, können bei Übergangswiderständen an Klemmen oder Steckverbindungen von Dachrinnen und Fallrohren keine Messungen mehr ausgeführt werden. Bei einer Messung mit der 3-Punkt-Methode ist dies möglich, weil ein größerer Messstrom fließt. Wer mit der Erdungsmesszange Messungen durchführen will, braucht einige Erfahrung. Diese Erfahrung kann man am besten sammeln, indem man viele Objekte mit mehreren Methoden misst.

3. Das selektive Messverfahren

Ein weiteres Messerfahren ist das selektive Messverfahren. Es arbeitet ebenfalls mit dem Strom-Spannungsmessverfahren, hat aber den Vorteil, dass der zu messende Erdleiter nicht vom System getrennt werden muss.

Der Messstrom am Erder wird direkt über die Strommesszange gemessen, um den Erdwiderstand zu ermitteln. Beim selektiven Messverfahren werden ebenfalls zwei Sonden, analog zum 3-Punkt-Messverfahren, gesteckt, wodurch die «Erdfühligkeit» gemessen werden kann. Dieses Verfahren wird vorzugsweise in elektrischen Anlagen angewendet, weil keine Leiter abgetrennt werden, müssen und dadurch keine weiteren Gefahren entstehen. Bei Messungen in elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen zwingend einzuhalten.

Der Messstrom am Erder wird direkt über die Strommesszange gemessen, um den Erdwiderstand zu ermitteln. Beim selektiven Messverfahren werden ebenfalls zwei Sonden, analog zum 3-Punkt-Messverfahren, gesteckt, wodurch die «Erdfühligkeit» gemessen werden kann. Dieses Verfahren wird vorzugsweise in elektrischen Anlagen angewendet, weil keine Leiter abgetrennt werden, müssen und dadurch keine weiteren Gefahren entstehen. Bei Messungen in elektrischen Anlagen, die unter Spannung stehen, sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen zwingend einzuhalten.

Wir verwenden für Ihr Projekt folgende Messgeräte der Marke Chauvin Arnoux.

CA 6471 Erdungsmessgerät – inkl. Zubehörsets für Erdungsmessung für 1-, 3- oder 4-Leiter-Verfahren

Bei diesem ergonomischen, kompletten und mit hoher Genauigkeit messenden Gerät können alle Messungen über einen im Bedienfeld integrierten Drehschalter eingestellt werden. Der robuste und stoßgeschützte C.A 6471 ist kompakt und für den Einsatz vor Ort geeignet. Der Anschluss der Erder wurde durch eine farbliche Kennzeichnung der vier Anschluss-Klemmen vereinfacht.

Der CA 6471 verfügt über eine beleuchtete LCD-Anzeige und einen Akku, der über ein externes, ans Netz oder einen Zigarettenanzünder eines Fahrzeugs angeschlossenes Ladegerät aufgeladen werden kann. Er ist mit einer Funktion zur automatischen oder manuellen Speicherung der Messwerte versehen. Über einen USB-Ausgang können Daten mit der Software Ground Tester Transfer zur Verarbeitung auf einen Computer übertragen werden.

CA 6417 Erdungsprüfzange

Mit der Erdungsprüfzange C.A 6417, die in ihrem Transportkoffer geliefert wird, können die Schleifenwiderstände von Erdungen schnell gemessen werden. Die C.A 6417 ist für 600 V CAT IV ausgelegt und zeigt die Kontaktspannung mit einem Alarm für Gefahrenspannungen an und sorgt damit während der Messungen für zusätzliche Sicherheit.
Die Verwendung wird durch ergonomische Innovationen erleichtert: ein Kraft kompensierendes System bedeutet, dass zum Offenhalten der Zange nur ein geringer Kraftaufwand notwendig ist und mit einer OLED-Anzeige wird unter allen Helligkeitsbedingungen eine Ablesbarkeit aus einem 180°-Winkel sichergestellt.
Durch den automatischen Pre-HOLD-Modus bei geöffneter Zange und die automatische Kalibrierung der Eisenspalte bei anliegender Spannung wird eine optimale Auswertung der mit der Zange gemessenen Werte sichergestellt.

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